
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigten,
die bisherige Schulgeldstaffelung wird geringfügig angepasst. Die Staffelung bleibt in den Einkommensstufen erhalten, genauso wie die Regelungen zur Geschwisterermäßigung. In der höchsten Stufe der Staffelung erhöht sich der Beitrag um 10,- € monatlich. Das Schulgeld auf der untersten Stufe bleibt bei 100,- €. Diese Regelung tritt zum 01.08.2025 in Kraft. Durch diese Anpassung erwächst Ihnen ein Sonderkündigungsrecht. Bitte entnehmen Sie dem angehängten Schreiben alle wichtigen Informationen zu dieser Änderung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der Königin-Luise-Stiftung