Sehr geehrte Damen und Herren,

die Schulgeldregelung der Königin-Luise-Stiftung beschränkt die Gültigkeit von gewährten Schulgeldermäßigungen und Schulgeldbefreiungen auf ein Schuljahr. Dies bedeutet, dass jeweils spätestens im August eines Jahres ein erneuter Antrag auf Einstufung in die Schulgeldstaffelung für das kommende Schuljahr einzureichen ist, sofern ein verringertes Schulgeld gezahlt werden soll.

Erfolgt keine Beantragung, ist für das neue Schuljahr der Schulgeldhöchstsatz zu entrichten. 

Ein Antrag auf Einstufung in die Schulgeldstaffelung ist jederzeit möglich. Die Festsetzung erfolgt jeweils ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Königin-Luise-Stiftung eingeht. Eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen.

Herr Rehder beantwortet Ihnen gern alle Fragen zur Berechnung und Festsetzung des Schulgeldes. Sie erreichen ihn telefonisch unter 030 / 841 81-438 oder per E-Mail unter schulgeld@kls-berlin.de.

Für Fragen zum Einzug, zur Abbuchung oder Bescheinigungen des Schulgeldes steht Ihnen Frau Todt zur Verfügung. Sie erreichen sie unter 030 / 841 81-439 oder per E-Mail unter schulgeld@kls-berlin.de.