Präambel

Die Königin-Luise-Stiftung zeichnet sich in ihrer Tradition dadurch aus, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den drei Schulen, dem Internat und dem Hort gemeinsam leben, lernen und arbeiten. Dies ermöglicht eine große Bereicherung unserer Erfahrungen, erfordert jedoch auch eine besondere Rücksichtnahme, Einfühlung und Aufmerksamkeit in unserem täglichen Miteinander. Jeder von uns soll mit Freude unsere Schulen besuchen und niemand Schaden an Leib und Seele nehmen. Hierfür tragen tagtäglich Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und auch die Eltern mit Verantwortung. Deshalb ist unser aller Umgang geprägt von Höflichkeit, Toleranz, Rücksichtnahme und gegenseitiger Hilfsbereitschaft.

I. Achtsame Umgangsformen

  • Wir gehen respektvoll miteinander um (rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten, gegenseitiges Grüßen, höfliche Sprache).
  • Wir tragen angemessene und ausreichende Kleidung ( z.B. keine provokativen T-Shirt-Aufdrucke, keine Mützen, Käppis und Kapuzen im Schulgebäude).
  • Wir vermeiden Lärm.
  • Wir achten das Eigentum anderer.

II. Rücksichtnahme beim Lehren und Lernen

  • Niemand darf einen anderen am Lehren und Lernen hindern.
  • Lehrer/innen und Schüler/innen beginnen und beenden grundsätzlich pünktlich den Unterricht. Zum Stundenbeginn sind alle mit entsprechenden Arbeitsmaterialien im Raum bzw. vor dem Fachraum ihres nächsten Unterrichts.
  • Die Schließfächer werden außerhalb der Unterrichtszeit aufgesucht.
  • Während des Unterrichts ist es auf den Fluren ruhig.
  • Wann während des Unterrichts gegessen und/oder getrunken werden darf, entscheidet der/die zuständige Lehrer/in.
  • Die Benutzung von Mobiltelefonen, Unterhaltungselektronik und elektronischen Spielzeugen ist auf dem Schulgelände untersagt. Alle Geräte bleiben ausgeschaltet in den Taschen. Aus Sicherheitsgründen gelten für Mitarbeiter*innen abweichende Regelungen. Mobiltelefone oder Tablets dürfen im Unterricht genutzt werden, wenn die Lehrkraft dies aus pädagogischen oder didaktischen Gründen für sinnvoll erachtet und explizit erlaubt.
  • Eltern verabschieden sich vor dem Schulgebäude von den Kindern bzw. warten auch dort auf sie (ausgenommen Hort).

III. Verantwortung für unsere Sicherheit und Gesundheit

  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dasselbe gilt für Drogen- und Alkoholkonsum. Wir verpflichten uns, auch vor dem Schulgebäude weder zu rauchen noch Drogen oder Alkohol zu konsumieren.
  • Wir verpflichten uns, Gewalt in Wort und Tat zu unterlassen und ggf. Hilfe zu holen (zu Gewalt zählen Beleidigungen, Diskriminierungen, Mobbing, körperliche Angriffe, Spucken, Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Diebstahl, unerlaubte Aufnahmen und deren Veröffentlichungen, Verunglimpfungen von Schulangehörigen u.a.).
  • Jedes - auch auf dem Schulweg - beobachtete Vorkommnis, bei dem Gewalt beteiligt ist, soll unverzüglich einer Lehrkraft gemeldet werden.
  • In den Fachräumen gelten besondere Regeln (s. Aushang in den Räumen).
  • Niemand darf sich oder andere durch Herumtoben, Drängeln, Kippeln und Sitzen in offenen Fenstern gefährden. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände werden keine Skateboards, Roller, Inline-Skates u. ä. benutzt. Bälle müssen außerhalb zugewiesener Bereiche getragen werden.
  • Taschen dürfen ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Bereichen abgestellt werden.
  • Sitzen in den Fluren ist nur auf den dafür vorgesehenen Sitzgelegenheiten erlaubt.
  • Auf dem Schulgelände und in dessen Umgebung wird nicht mit Schnee geworfen.
  • Schulfremden Personen ist der Zugang auf das Schulgelände und ins Schulgebäude nur zu öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Ansonsten melden sich Besucher an der Pforte bzw. bei einem der beiden Sekretariate an.
  • Vor der Schule ist die Straßenverkehrsordnung selbstverständlich von Eltern, Schüler/innen/n und Lehrer/innen/n einzuhalten.

IV. Pflege von Schulgebäude, -gelände, Unterrichtsräumen und Material

  • Wir behandeln unsere Räume und deren Ausstattung, die Flure und WCs, Arbeits- und Unterrichtsmaterialien und technische Geräte pfleglich, d.h.: Keine Zerstörung oder Verschmutzung durch Schmierereien (Scratching und Graffiti) von Wänden, Mobiliar u.a.
  • Wir gehen sparsam mit Material und Energie um und bevorzugen umweltfreundliche Arbeitsmaterialien. Den Abfall entsorgen wir getrennt in die entsprechend gekennzeichneten Tonnen.
  • Nach Unterrichtsschluss stellen wir alle Stühle hoch und verlassen den Raum erst, wenn er sauber ist.

V. Umsichtiges Verhalten während der großen Pausen

Große Pausen dienen der Entspannung, Bewegung an frischer Luft, dem Spiel und der Kommunikation. Auch hier bedarf es großer Umsicht, damit niemand Schaden nimmt.

  • Zu Beginn der großen Pausen gehen alle Schüler/innen Zu Beginn der großen Pausen gehen alle Schüler/innen der Primarstufe und der Sekundarstufe I ohne Drängeln auf direktem Wege auf den Hof; dasselbe gilt für den Rückweg in die Unterrichtsräume.
  • Die Nutzung der Hof und Sportflächen ist den aushängenden Plänen zu entnehmen.
  • Das Ballspielen ist nur mit zugelassenen Bällen (Kennzeichnung) und auf den zugewiesenen Bereichen erlaubt.
  • In der 3. großen Pause ist das Verlassen des Schulgeländes Schülern ab der 10. Klasse mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten erlaubt.

Alle Lehrer/innen der Schulen der KLS sind allen Schüler/innen gegenüber weisungsberechtigt. Diese Schulordnung gilt für alle am Schulleben der Königin - Luise - Stiftung Beteiligten auf dem Schulgelände, in dessen Umgebung und auf dem Schulweg.

Stand: 26.08.2024